Archivalie des Monats März

von Dr. Stephan Schwenke

Zur Textilherstellung wurden früher Leinen und Wolle benutzt. In den Fasern waren meist noch farbige Restsubstanzen erhalten. Außerdem bildeten sich durch den Gebrauch braune Abbauprodukte. Um nun den reinen Eindruck der Wäsche zu erhalten, wurden die Wäschestücke in der Näher der Waschstelle zum trocknen ausgelegt. Die Sonne erledigte dann das „Aus-“ bleichen. Bis in die 1970er Jahre wurde die Haushaltswäsche so in Deutschland auf dem „Bleichanger“ oder eben auf der „Bleiche“ getrocknet und gebleicht.

Bleichwächter ist gleichzeitig Totengräber

Die Bleiche in Lingen befand sich als Verlängerung der Großen Straße in Richtung des heutigen Alten Friedhofes. Leider lag der Trockenplatz zu tief, so dass er durch die Nässe oftmals nicht zu betreten war. Ein Phänomen übrigens, unter dem auch der angrenzende städtische Fußballplatz auf der Kuhwiese litt. Erst durch Ankauf und Niederlegung des Langschmidtschen Stauwerkes konnte man das Gelände ausreichend entwässern. Außerdem wurde im Mühlenbach ein Stauwerk angelegt und das Wasser um- und durch die Bleiche geleitet. Zur Beaufsichtigung der Bleiche bei Tag und auch bei Nacht wurde ein Bleichwärter eingestellt, der gleichzeitig das Amt des städtischen Totengräbers übernahm. Für ihn errichtete man auf dem Gelände 1871 ein Bleicherhaus. Das Gebäude sollte 50 Fuß hannoversches Maß lang und 30 Fuß breit sein und war unterkellert.

Polizei regelt das Bleichen und Trocknen

Laut Kostenanschlag wurden für Erdarbeiten, Mauer- und Steinhauerarbeiten nebst Material, Zimmer-, Tischler-, Schlosser-, Maler und Glaserarbeiten insgesamt 1906 Reichstaler und 2 Groschen veranschlagt. Um die Kosten etwas zu senken, sollten die Steine für das Gebäude von der Stadt geliefert werden. Außerdem wurde beschlossen, dass das Dach mit Zement gedeckt wird und die Erdarbeiten ebenfalls von der Stadt ausgeführt werden.

Die Benutzung der Bleiche war durch eine eigene Polizeiverordnung geregelt. Demnach dürfen die Bleiche und der Trockenplatz „des Morgens nicht vor 5 Uhr und keinen Falls vor Sonnenaufgang betreten werden und müssen Abends vor Sonnenuntergang, jedenfalls aber um 8 Uhr von der Wäsche und den Leinen geräumt sein.“ Das Betreten des Platzes war nur solchen Personen gestattet, welche „dort Beschäftigung haben. Kinder sind von diesen Plätzen fern zu halten. Hunde dürfen nicht mitgebracht werden.“

 

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