Archivalie des Monats Januar

von Dr. Stephan Schwenke

Fleischer, Metzger, Schlachter oder auch Knochenhauer bezeichnen in Europa einen der ältesten Handwerksberufe. Die in Zünften und Gilden zusammengeschlossenen Handwerksbetriebe waren straßenweise zusammengeschlossen, weshalb es im Mittelalter üblich wurde, die Straßen nach den einzelnen Gewerben zu benennen. Deshalb findet man z.B. in Hannover die Knochenhauerstraße oder in Lingen die Schlachterstraße. Die Qualität des Fleisches litt aber oftmals unter den hygienischen Bedingungen, so dass man in Lingen bereits im 18. Jahrhundert auf Anregung des preußischen Königs daran ging, eine Fleischhalle zu bauen und zu verordnen, dass nun alles Fleisch nur dort anzubieten sei. Da aber diese Bestimmung oftmals umgangen wurde und es zu Klagen über „das oftmals schlechte Fleisch“ kam, wurde vom preußischen Staat 1869 ein Gesetz zur „Errichtung öffentlicher, ausschließlich zu benutzender Schlachthäuser“ erlassen. Dieses Gesetz wurde 1881 erneuert.

In Lingen wurde um 1890 mit den Planungen zum Bau eines neuen Schlachthauses begonnen. 1892 konnte die eigens eingerichtete Schlachthaus-Kommission dem Magistrat der Stadt Lingen berichten, dass „der Bau des Schlachthauses soweit vorgeschritten ist, dass der Betrieb in demselben jederzeit eröffnet werden kann.“ Die Gesamtbaukosten für den Schlachthof am heutigen Konrad-Adenauer-Ring beliefen sich auf 53408 Mark.

Bau des Schlachthauses

In Lingen wurde um 1890 mit den Planungen zum Bau eines neuen Schlachthauses begonnen. 1892 konnte die eigens eingerichtete Schlachthaus-Kommission dem Magistrat der Stadt Lingen berichten, dass „der Bau des Schlachthauses soweit vorgeschritten ist, dass der Betrieb in demselben jederzeit eröffnet werden kann.“ Die Gesamtbaukosten für den Schlachthof am heutigen Konrad-Adenauer-Ring beliefen sich auf 53408 Mark.

Das Lingensche Wochenblatt vermeldete am 25. Februar 1894 die Einführung des Schlachtzwanges laut Gemeindebeschluss. Im § 1 heißt es: „Innerhalb des durch nachstehend beschriebenen Grenzlinien der Stadt Lingen darf das Schlachten von Ochsen, Stieren, Kühen, Rindern, Kälbern, Pferden, Schweinen, Schafen und Ziegen und zwar sowohl das gewerbsmäßige, als das nicht gewerbsmäßige Schlachten nur im städtischen Schlachthause vorgenommen werden.“ Gleichzeitig wurde darauf hingewiesen, dass die Schlachtgebühr für ein Schwein bis zu 120 Pfund Schlachtgewicht auf 1 Mark 25 Pfennig einschließlich Trichinenschau herabgesetzt wurde.

Wie anhand eines Planes ersichtlich, wurde der Komplex des Schlachthofes mehrfach erweitert. Der Schlachthof wurde bis Anfang der 1980er Jahre betrieben und beherbergt heute das Kinder-, Jugend- und Kulturzentrum „Alter Schlachthof“.

 

Pin It on Pinterest

Share This
WordPress Cookie Hinweis von Real Cookie Banner