Archivalie des Monats Februar

von Dr. Stephan Schwenke

Die Beseitigung des Hauskehrichts oder des Mülls erfolgte in früherer Zeit auf einfache Weise indem man ihn einfach auf offenen Plätzen ausleerte. Die Stadträte versuchten durch Verbote und Vorschriften die Bürger davon abzubringen, oftmals vergebens. Auf den Straßen lagen überall Dreck und Unrat, eine geregelte Abfallentsorgung gab es nicht. Das Sprichwort „Stadtluft macht frei“ stimmte in dieser Hinsicht nicht, Stadtluft stank auch und zwar oftmals bis zum Himmel.

Der Kampf, der von vielen Stadtverwaltungen gegen die Verunreinigungen der Straßen geführt wurde, spiegelt sich in zahlreichen Edikten und Verordnungen wider. Erste Maßnahmen waren die Pflasterung der Straßen und das Verbot der Viehhaltung in der Stadt. Das Problem der Müllabfuhr blieb aber bis weit in die Neuzeit bestehen.

Magistrat Lingen beauftragt Fuhrunternehmer

Da es noch keine öffentliche Müllabfuhr gab, wurden Privatunternehmen, meist Fuhrunternehmen, damit beauftragt, den Müll einzusammeln und vor die Stadt zu bringen. Die pferdegezogenen Sammelwagen waren damals ein gewohntes Bild in den Straßen der Städte. Aus Lingen ist ein Vertrag zwischen dem Magistrat der Stadt Lingen und dem Heuermann Lohaus aus Brögbern erhalten, in dem man dem Heuermann die Abfuhr des Hausmülls übertrug. Gemäß §1 war Lohaus für die Abfuhr des Hauskehrichts „in sämtlichen gepflasterten Straßen innerhalb des städtischen Gebiets bis zu den nachstehenden näher bezeichneten Grenzen (verantwortlich).“ Das so bezeichnete „städtische Gebiet“ umfasste die Haselünner-, die Georgs-, die Rheinerlandstraße und die Straße „An der Schwedenschanze“ bis zum Eisenbahnkörper, und reichte in der Straße „Unter den Linden“ bis zur Kanalbrücke am Hafen und in der Mühlentorstraße bis zum Stadtgraben. Die Abfuhr hatte, so wurde es in §2 festgelegt, in den Monaten April, Mai, Juni, Juli, August, September und Oktober einmal in der Woche Samstags und in den übrigen Monaten zweimal in der Woche und zwar Mittwochs und Samstags zu erfolgen. Als Vergütung erhielt der Heuermann Lohaus jährlich die Summe von 250 Mark, die in vierteljährigen Raten von der städtischen Kämmereikasse ausgezahlt wurden.

 

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