Archivalie des Monats Dezember

von Dr. Stephan Schwenke

Die Weihnachtszeit ist auch die Zeit, in der man sich in gemütlicher Runde mit Freunden und Bekannten trifft und das vergangene Jahr Revue passieren lässt. Das ist nicht nur heute so, sondern war auch früher gang und gäbe. Größere Veranstaltungen mussten damals beim Magistrat der Stadt Lingen angemeldet werden. Wegen dieser Genehmigung gab es oftmals Streit zwischen den einzelnen Gastronomiebetrieben der Stadt Lingen. Die Archivalie des Monats beschäftigt sich mit einem solchen Streitfall.

 

Streit der Schankwirte

Der Arbeiter-Bildungs-Verein bat 1885 den Magistrat der Stadt Lingen um die Genehmigung für eine am 27.12. geplante „Tannenbaumfeier mit anschließendem Tanzkränzchen“ in der Gastwirtschaft an der Papiermühle, heute Emslandhallen. Die Genehmigung wurde erteilt, wobei sich der Magistrat nach der geltenden Polizeiverordnung richtete. Dort heißt es: Die Erlaubnis zu „öffentlichen Tanzveranstaltungen wird nur erteilt an den ersten Sonntagen jeden Monats, sowie an den Werktagen bis 10 Uhr Abends und an den 2. ten Feiertagen der 3 hohen Festen bis 12 Uhr Abends.“ Der Inhaber der Gastwirtschaft Papiermühle, Veltwisch, beschwerte sich wenige Tage nach der Feier beim königlichen Regierungspräsidenten in Osnabrück über diese Beschränkung mit dem Hinweis, dass am gleichen Tag eine andere Veranstaltung auf der Wilhelmshöhe stattgefunden habe, die erst weit nach 1 Uhr beendet gewesen sei. Er habe aber gemäß Verordnung sein Lokal um 10 Uhr schließen müssen und seine Gäste seien noch zur Wilhelmshöhe gegangen, „um weiter zu tanzen.“ Zum Beleg führte er verschiedenen Zeugen an.

Der Magistrat musste zu dem Vorwurf Stellung nehmen und erklärte, dass nach Anhörung der Zeugen nichts darauf hindeutete, dass bei der Veranstaltung auf der Wilhelmshöhe die Sperrfrist nicht eingehalten worden sei. Vielmehr sei die Beschwerde des Schankwirts Veltwisch „eine tendenziöse Verleumdung“, da beide Schankwirtschaften in Konkurrenz zueinander stünden und diese Konkurrenz in letzter Zeit umso größer sei, da „die Stadt Lingen für 2 so geräumige Vergnügungslokale nicht groß genug ist.“
Wie die Angelegenheit sich weiter entwickelte, lässt sich aus den Akten leider nicht erschließen.

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